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Spitex: Verantwortung und Auftrag

Was ist Spitex?

Spitex ist die Pflege und Betreuung (Hilfe) zu Hause. Sie steht allen Menschen zur Verfügung,

  • die infolge Krankheit, Unfall, Invalidität oder infolge ihres Alters zu Hause auf Unterstützung angewiesen sind
  •  und, zusätzlich, deren Unterstützungsbedürftigkeit durch einen Arzt / eine Ärztin oder durch eine Verwaltungsbehörde bestätigt ist.

In den Gesetzen, Verordnungen und weiteren Regelwerken wird die Tätigkeit der Spitex auch ambulante Pflege oder ambulante Langzeitpflege oder ein ambulantes Angebot für die Pflege und Betreuung genannt.

 

Wer ist für die Spitex verantwortlich?

Gemäss dem Betreuungs- und Pflegegesetz (BPG; SRL 867) haben die Gemeinden ein angemessenes ambulantes Angebot für die Betreuung und Pflege von Betagten und Pflegebedürftigen sicherzustellen. Sie haben namentlich für eine angemessene Krankenpflege und Hilfe zu Hause (Spitex) zu sorgen. Diese Aufgaben der Spitex haben die meisten Gemeinden mit einer Leistungsvereinbarung auf eine beim Spitex Kantonalverband Luzern angeschlossenen Spitexorganisationen (Gesamtliste Kanton Luzern) übertragen.

 

Welche Leistungen müssen die Spitexorganisationen erbringen?

Welche Leistungen die beim Spitex Kantonalverband Luzern angeschlossenen Spitexorganisationen erfüllen müssen, ist in der mit der Gemeinde abgeschlossenen Leistungsvereinbarung geregelt. In der Regel sind es Pflege- und Betreuungsleistungen zu Hause, die von der Spitex erbracht werden. Bei diesen Leistungen besteht für die beim Spitex Kantonalverband angeschlossenen Spitexorganisationen eine sogenannte Versorgungspflicht. Das heisst,

  • dass sie die in der Leistungsvereinbarung beschriebenen Pflege- und Betreuungsleistungen erfüllen müssen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • und dass sie das Erbringen dieser Pflege- und Betreuungsleistungen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ablehnen dürfen.

Diesbezüglich unterscheiden sich die beim Spitex Kantonalverband Luzern angeschlossenen Spitexorganisationen von den sogenannten «privaten» Spitexorganisationen. Die «privaten» Spitexorganisationen haben keine Versorgungspflicht; sie dürfen das Erbringen dieser Leistungen ohne Grundangabe ablehnen.

 

Wann dürfen die Spitexorganisationen das Erbringen von Pflege- und Betreuungsleistungen ablehnen?

  • Fehlen einer ärztlichen Anordnung oder eines ärztlichen Auftrags

Spitexorganisationen dürfen das Erbringen von Pflege- und Betreuungsleistungen ablehnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür fehlen oder wegfallen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn kein ärztlicher Auftrag oder keine ärztliche Anordnung vorliegt oder ein ärztlicher Auftrag oder eine ärztliche Anordnung endet.

  • Fehlende Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit

Pflegeleistungen müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Fehlt für eine Pflegeleistung eine dieser Voraussetzungen, müssen die Versicherungen diese Pflegeleistung nicht vergüten. Unter diesen Umständen sind die Spitexorganisationen berechtigt, diese Pflegeleistung nicht mehr zu erbringen oder das Erbringen dieser Pflegeleistung abzulehnen. Für die Interpretation der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit siehe beispielsweise auf der Website des BAG (WZW-Kriterien gemäss Art. 32 KVG).

  • Weitere Gründe

In der Leistungsvereinbarung können weitere Gründe für das Verweigern oder für das Einstellen der Pflege- und Betreuungsleistungen beschrieben sein. So kann die Spitexorganisation das Erbringen von Leistungen ablehnen oder unverzüglich einstellen, wenn die Betreuungssituation für die Mitarbeitenden nicht (mehr) zumutbar ist, namentlich aus fachlichen und medizinischen Gründen, infolge gegenseitigem Vertrauensverlust, bei Androhung von Gewalt, bei Tätlichkeiten, bei sexuellen Übergriffen, bei wiederholten groben Beschimpfungen oder bei Gesundheitsgefährdung der Mitarbeitenden gemäss EKAS-Richtlinien.

In Krisensituationen kann es vorkommen, dass die Spitexorganisationen nicht mehr über genügend Personal verfügen, um sämtliche Leistungen erbringen zu können. In solchen Situationen müssen die Spitexorganisationen ihre Leistungen priorisieren. Das kann dazu führen, dass die Spitex ihre Leistungen reduzieren oder für eine bestimmte Zeit einstellen oder ablehnen muss.

 

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